Prävention

Schutz der Kinder bei der NAJU

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Sexuelle Gewalt als Gefährdung des Kindeswohls

Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kann überall, in Familien, Schulen, Verbänden etc. vorkommen. In den letzten Jahren sind viele Kindernamen durch die Presse gegangen, weil sie Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt wurden. Der Gesetzgeber hat auf diese Vorgänge u. a. mit umfassenden gesetzlichen Änderungen am Bundeskindesschutzgesetz reagiert, das seit 2012 neu in Kraft ist. Anliegen des Gesetzes ist es, Kinder zu schützen.
Kindeswohlgefährdung ist ein weitgefasster Begriff. Darunter versteht man unter anderem:

  • körperliche Vernachlässigung
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • seelische Misshandlung
  • häusliche Gewalt
  • sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch

Gerade auf mehrtägigen Ferienfreizeiten zeigt sich häufig das gesamte Ausmaß von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen, die vorher (z. B. bei Gruppenstundentreffen) nicht auffielen. Dort besteht meist mehr Freiraum, in dem ein besonderes Verhalten auffällt oder es gibt erstmalig ein gemeinsames Umziehen oder Duschen, sodass Misshandlungen sichtbar werden können. Also, bei Verdachtsmomenten nicht wegsehen, sondern im Interesse des Kindes bei anderen Gruppenleitern, hauptamtlichen NAJU Mitarbeitern oder Fachpersonal in Beratungsstellen Hilfe und Rat einholen.
Aus Gründen der Prävention und Aufklärung befassen wir uns auf unserer Homepage etwas tiefergehender mit der Kindeswohlgefährdung: sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Häufig findet sexualisierte Gewalt im sozialen Nahraum von Kindern und Jugendlichen statt. Da auf allen Veranstaltungen der NAJU die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen eine Atmosphäre vorfinden sollten, in der sie sich wohl, sicher und wertgeschätzt fühlen, bietet diese vertrauensvolle Nähe leider auch Möglichkeiten des Missbrauchs.
Die Strukturen der (Jugend-)Verbandsarbeit sind grundsätzlich für Täter attraktiv, weil sie dadurch Zugang zu ihren Opfern finden. Deshalb sieht sich die NAJU und dessen Erwachsenenverband LBV in der Pflicht, Strukturen im Verband zu verankern, um Mitglieder, Aktive und Angebotsnutzer möglichst umfassend vor sexueller Gewalt zu schützen und den Umgang mit der Thematik als selbstverständliches Qualitätsmerkmal guter Verbandsarbeit zu etablieren.
Im Folgenden werden die innerverbandlichen Strukturen vorgestellt, die geschaffen wurden, um mögliche Täter abzuschrecken und die die Vorgehensweise bei Verdachtsmomenten regeln.

Welche präventiven Maßnahmen sind bzw. werden umgesetzt?

Die NAJU und der LBV fordert von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis an, die regelmäßig eine Kinder-/Jugendgruppe leiten, im Bereich der Umweltbildung tätig sind oder deren Betreuertätigkeit sich bei Freizeiten, Zeltlagern und Seminaren auch über die Nachtstunden erstreckt.
Das neue Bundeskinderschutzgesetz schreibt das vor, da aus diesem Führungszeugnis eventuelle Straftatbestände im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt hervorgehen würden.
Zusätzlich unterschreibt jeder ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende eine Ehrenerklärung, indem sich alle Aktiven der Jugendarbeit mit möglichen sexuellen Grenzverletzungen auseinandersetzen und sich selbst zu einem achtsamen Umgang in ihrem Wirkungsbereich verpflichten.
Um den Kenntnisstand und die Aufmerksamkeit bei den ehrenamtlich Aktiven zu erhöhen, wurde das Thema Prävention sexueller Gewalt in die Ausbildung der Gruppenleiter und Freizeitenbetreuer integriert.

Bei Verdachtsmomenten – was tun?

Die NAJU arbeitet seit 2013 eng mit der Fachberatungsstelle Wirbelwind Ingolstadt e.V. zusammen (Kontakt: 0841/17353). Sie bietet hilfesuchenden Kindern, Eltern und Betreuern die Möglichkeit einer anonymen und persönlichen Beratung zu jeglichen Fragen zum Thema (sexualisierter) Gewalt.

Zusätzlich gibt es verbandsintern eine ausgebildete Vertrauensperson: Stefanie Münzer.

Sie kann per Email kontaktiert werden unter: vertrauensperson@lbv.de.

Oder telefonisch: 0170 90459904.

Sollte es dennoch zu einem Fall sexualisierter Gewalt kommen, wird ein ausgebildetes Kriseninterventionsteam seine Arbeit aufnehmen und entsprechend intervenieren. Bei Fragen stehen natürlich auch die Bildungsreferenten des Jugendbüros jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch sind auf der Homepage des Bayerischen Jugendrings zu finden.